-
Qualifiziert
und informiert
Neuigkeiten
Wir halten euch auf dem Laufenden
Solarpaket1: Ein großer Schritt in die saubere Energiezukunft
18.07.2024
Das Solarpaket1: Ein großer Schritt in die saubere Energiezukunft
Immer mehr Menschen setzen auf nachhaltige Energiequellen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Umwelt zu schonen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das Solarpaket1, das von der Bundesregierung initiiert wurde. Dieses Paket beinhaltet mehrere Maßnahmen, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen und speziell Balkonkraftwerken fördern sollen. Was das genau bedeutet und welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus
Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ehrgeizige Pläne zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen vorgelegt. Ab 2026 soll der Ausbau auf beeindruckende 22 Gigawatt pro Jahr gesteigert werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Anlagen – von kleinen Balkoninstallationen über Dachanlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden bis hin zu großen Freiflächenanlagen.
Schlüsselmaßnahmen im Überblick:
Förderung von Photovoltaik auf Gewerbedächern:
- - Die Vergütung für größere Solaranlagen ab 40 kW wird um 1,5ct/kWh erhöht, um gestiegene Bau- und Kapitalkosten auszugleichen. Zusätzlich werden die ausgeschriebenen Mengen für PV-Dachausschreibungen großer Anlagen auf 2,3 GW pro Jahr ab 2026 erhöht. Um eine wettbewerbliche Preisbildung in diesem professionellen Segment zu unterstützen, wird nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Anlagengröße, ab der die Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend ist, auf 750 kW gesenkt.
- Flexibilisierung der Schwellenwerte: Anlagen bis 200 kW, die bisher zur Direktvermarktung verpflichtet waren, können ihre Überschussmengen nun ohne Vergütung an den Netzbetreiber weitergeben, was besonders Anlagen mit hohem Eigenverbrauch zugutekommt.
- Vereinfachung der Zertifizierung: Anlagenzertifikate werden erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW benötigt. Unterhalb dieser Schwellen reichen einfache Einheitenzertifikate aus.
Anpassungen bei Anlagen auf Wohngebäuden:
Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: Ein neues Modell ermöglicht die bürokratiearme Weitergabe von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes
Entbürokratisierung der Balkon-PV: Die Registrierung und Installation von Balkon-PV-Anlagen wird durch Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber und einfache Registrierung vereinfacht. Übergangsweise sind auch alte, rückwärtsdrehende Zähler erlaubt, bis geeichte Zweirichtungszähler installiert werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Balkon-PV-Anlagen an normale Steckdosen anzuschließen, wobei die technischen Normen hierfür aktuell vom VDE überarbeitet werden
Dachanlagen repowern: Die Regelungen für das Repowering von Dachanlagen werden erleichtert, um den Einsatz effizienterer Solarmodule auch ohne vorherigen Schadensfall zu ermöglichen.
Stärkung des PV-Freiflächen-Ausbaus
Neben der Förderung von Dachanlagen nimmt das Solarpaket I auch den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen in den Fokus. Hierzu werden neue Impulse gesetzt:
Erhöhung der Gebotsmenge für Freiflächenanlagen: Projekte bis zu einer Größe von 50 MW werden in den Ausschreibungen zugelassen, um einen kostengünstigeren Ausbau zu fördern.
Ausweitung der Flächenkulisse: Bestimmte benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete werden für klassische PV-Freiflächenanlagen geöffnet, wobei die Länder eine Opt-Out-Option haben, um den Flächenverbrauch zu kontrollieren.
Einführung von Mindestkriterien für Naturverträglichkeit: Diese Kriterien sollen die Akzeptanz und den Naturschutz fördern und zugleich für die Projektierer praktikabel sein.
Beschränkung der landwirtschaftlich genutzten Fläche: Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird bis 2030 auf 80 Gigawatt limitiert, wobei laut EEG mindestens 50 % der Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden müssen.
Zusammenfassung
Das Solarpaket I stellt eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der Solarenergie in Deutschland dar. Es erleichtert nicht nur den Zugang und die Nutzung von Solarstrom durch umfangreiche Entbürokratisierung, sondern fördert auch die technische und wirtschaftliche Entwicklung der Photovoltaik. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Energiewende beschleunigt, sondern auch die Beteiligung und Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt. Damit geht Deutschland einen großen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und klimaneutralen Energiezukunft
Das Solarpaket1: Ein großer Schritt in die saubere Energiezukunft
Immer mehr Menschen setzen auf nachhaltige Energiequellen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Umwelt zu schonen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das Solarpaket1, das von der Bundesregierung initiiert wurde. Dieses Paket beinhaltet mehrere Maßnahmen, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen und speziell Balkonkraftwerken fördern sollen. Was das genau bedeutet und welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus
Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ehrgeizige Pläne zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen vorgelegt. Ab 2026 soll der Ausbau auf beeindruckende 22 Gigawatt pro Jahr gesteigert werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Anlagen – von kleinen Balkoninstallationen über Dachanlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden bis hin zu großen Freiflächenanlagen.
Schlüsselmaßnahmen im Überblick:
Förderung von Photovoltaik auf Gewerbedächern:
- - Die Vergütung für größere Solaranlagen ab 40 kW wird um 1,5ct/kWh erhöht, um gestiegene Bau- und Kapitalkosten auszugleichen. Zusätzlich werden die ausgeschriebenen Mengen für PV-Dachausschreibungen großer Anlagen auf 2,3 GW pro Jahr ab 2026 erhöht. Um eine wettbewerbliche Preisbildung in diesem professionellen Segment zu unterstützen, wird nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Anlagengröße, ab der die Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend ist, auf 750 kW gesenkt.
- Flexibilisierung der Schwellenwerte: Anlagen bis 200 kW, die bisher zur Direktvermarktung verpflichtet waren, können ihre Überschussmengen nun ohne Vergütung an den Netzbetreiber weitergeben, was besonders Anlagen mit hohem Eigenverbrauch zugutekommt.
- Vereinfachung der Zertifizierung: Anlagenzertifikate werden erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW benötigt. Unterhalb dieser Schwellen reichen einfache Einheitenzertifikate aus.
Anpassungen bei Anlagen auf Wohngebäuden:
Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: Ein neues Modell ermöglicht die bürokratiearme Weitergabe von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes
Entbürokratisierung der Balkon-PV: Die Registrierung und Installation von Balkon-PV-Anlagen wird durch Wegfall der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber und einfache Registrierung vereinfacht. Übergangsweise sind auch alte, rückwärtsdrehende Zähler erlaubt, bis geeichte Zweirichtungszähler installiert werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Balkon-PV-Anlagen an normale Steckdosen anzuschließen, wobei die technischen Normen hierfür aktuell vom VDE überarbeitet werden
Dachanlagen repowern: Die Regelungen für das Repowering von Dachanlagen werden erleichtert, um den Einsatz effizienterer Solarmodule auch ohne vorherigen Schadensfall zu ermöglichen.
Stärkung des PV-Freiflächen-Ausbaus
Neben der Förderung von Dachanlagen nimmt das Solarpaket I auch den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen in den Fokus. Hierzu werden neue Impulse gesetzt:
Erhöhung der Gebotsmenge für Freiflächenanlagen: Projekte bis zu einer Größe von 50 MW werden in den Ausschreibungen zugelassen, um einen kostengünstigeren Ausbau zu fördern.
Ausweitung der Flächenkulisse: Bestimmte benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete werden für klassische PV-Freiflächenanlagen geöffnet, wobei die Länder eine Opt-Out-Option haben, um den Flächenverbrauch zu kontrollieren.
Einführung von Mindestkriterien für Naturverträglichkeit: Diese Kriterien sollen die Akzeptanz und den Naturschutz fördern und zugleich für die Projektierer praktikabel sein.
Beschränkung der landwirtschaftlich genutzten Fläche: Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird bis 2030 auf 80 Gigawatt limitiert, wobei laut EEG mindestens 50 % der Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden müssen.
Zusammenfassung
Das Solarpaket I stellt eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der Solarenergie in Deutschland dar. Es erleichtert nicht nur den Zugang und die Nutzung von Solarstrom durch umfangreiche Entbürokratisierung, sondern fördert auch die technische und wirtschaftliche Entwicklung der Photovoltaik. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Energiewende beschleunigt, sondern auch die Beteiligung und Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt. Damit geht Deutschland einen großen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und klimaneutralen Energiezukunft